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„Gewollte“ und „ungewollte“ Kinder

2003: 715.000 lebendgeborene Kinder, 128.030 gemeldete Abtreibungen
Quelle: Statistisches Bundesamt
Mehrere Studien sprechen davon, daß etwa 30 % aller Schwangerschaften ungewollt seien, was auch immer man darunter versteht. Würde diese Schätzung zutreffen, ergäbe sich obiges Bild:
Von hundert ungeborenen Kindern wären etwa 30 „ungewollt“. Beim derzeitigen Verhältnis von 15 abgetriebenen zu 85 lebendgeborenen Kindern würde jedes zweite ungewollte Kind abgetrieben!
Man kann davon ausgehen, daß nur ein Teil der ungewollt Schwangeren überhaupt eine Abtreibung in Erwägung zieht und sich entsprechend im Rahmen einer Pflichtberatung beraten läßt.
Hieran erkennt man:
- Abtreibung hat sich als Verhütungsmittel bzw. Mittel zur Familienplanung etabliert, was laut Ethik, Verfassung und Gesetz nicht sein darf.
- Die Pflichtberatung ist in den meisten Fällen offensichtlich sinnlos, da sie ihr Ziel (Schutz des ungeborenen Lebens, Ermutigung der Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft, Eröffnung von Perspektiven) nicht erreicht.
- Von einem äußersten Konflikt bzw. einer Notlage, wie sie das Gesetz als Begründung zur Straffreiheit einer Abtreibung fordert, kann in der Vielzahl der Fälle nicht die Rede sein.
- Es ist offensichtlich, daß die Schutzwirkung des Gesetzes für ungeborene Kinder eine Farce ist und das Nichtvorhandensein der §§ 218 ff kaum schlimmere Auswirkungen haben könnte als im derzeitigen Zustand.
- Entsprechend wird mit Steuermitteln (Finanzierung und Unterstützung der Beratungsstellen, Erstattungen der Abtreibungskosten) hier ein System finanziert, das so in der Intention des Gesetzes überhaupt nicht sein darf.
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