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Familienstand der Mutter bei Abtreibung

2003: 128.030 gemeldete Abtreibungen
Quelle: Statistisches Bundesamt


Knapp die Hälfte aller Frauen, die eine Abtreibung vornehmen lassen, sind verheiratet. Diese Quote sank in den letzten sieben Jahren von 52 % auf 45 %.

"Dabei muß der Frau bewußt sein, daß das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat und daß deshalb nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann, wenn der Frau durch das Austragen des Kindes eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, daß sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt." (§ 219 Abs. 1, unabdingbare Grundlage für die Straffreiheit eines Schwangerschaftsabbruchs)

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