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Bezahlung der Abtreibungen aus Steuermitteln (2002)

Erstattungsquoten [%] der statistisch gemeldeten Abtreibungen 2002 nach SchwHG:

Quelle: Statistisches Bundesamt (Abtreibungszahlen); Stefan Rehder, Veronika Blasel, Staatsaufgabe Abtreibung, in: Lebensforum Nr. 68 (4/2003), S. 4 ff (Erstattungen)
 

Abtreibungen nach Indikation (medzininisch, kriminologisch) müssen von der Krankenkasse bezahlt werden, wenn die Mutter des Kindes pflichtversichert oder privatversichert und bedürftig ist. Hier geht es allerdings um etwas anderes, zumal 97 % aller Abtreibungen nicht aufgrund von Indikation, sondern nach Beratungsschein-Regelung vorgenommen werden.

Laut „Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen“ (SchwHG) hat die Mutter des Kindes Anspruch auf Übernahme der Abtreibungskosten durch das Bundesland, „wenn ihr die Aufbringung der Mittel für den Abbruch einer Schwangerschaft nicht zuzumuten ist“.

Diese „Bedürftigkeit in besonderem Fall“ liegt vor, wenn die „verfügbaren persönlichen Einkünfte“ der Schwangeren derzeit rund 950 EUR nicht übersteigen, das entspricht einem Monatsbruttogehalt von rund 1400 EUR, zzgl. rund 225 EUR Freibetrag für jedes unterhaltspflichtige Kind. Das Einkommen des Ehepartners wird nicht berücksichtigt.

Eine Studie von S. Rehder und V. Blasel, veröffentlicht in der Zeitschrift Lebensforum (siehe oben), deckte folgende Fakten auf:

Der rhetorische Titel – „Staatsaufgabe Abtreibung?“ – scheint also durchaus angebracht:

In der Bundesrepublik Deutschland gelten umfangreiche Gesetze zum grundsätzlichen Verbot der Tötung ungeborenen menschlichen Lebens und zum Schutz der Ungeborenen im Schwangerschaftskonflikt, gleichzeitig führt der Staat in der Anwendung des Gesetzes die Intention völlig ad absurdum und finanziert gleichzeitig einen weiten Teil der Abtreibungen sogar noch aus Steuermitteln!

Vermutlich werden somit einige Abtreibungseinrichtungen bzw. Abtreibungskliniken in Deutschland weitgehend durch den Staat bezahlt, obwohl es sich bei Abtreibung nach wie vor um einen Straftatbestand handelt!

Hinweis: Unsere Graphik und die Prozentwerte unterscheiden sich leicht von der im Lebensforum abgebildeten Graphik, da wir die vom Statistischen Bundesamt für das jeweilige Bundesland gemeldeten Abtreibungen (leicht veränderte Datenbasis) in Relation gesetzt haben zu den Erstattungen laut Artikel.

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