Erläuterungen zu den Tabellen
- Quellen und Methodik
- Definitionen und Anmerkungen
- Einschränkungen und grundsätzliche Probleme beim Umgang mit Abtreibungszahlen
Quellen und Methodik
Quellen: Grundlage für unsere Tabellen sind vor allem die vom Statistischen Bundesamt erhobenen und veröffentlichten Tabellen der Bevölkerungsstatistik und der Schwangerschaftsabbruch-Statistik, online zu finden unter www.destatis.de, www.gbe-bund.de, und www-genesis.destatis.de. Bei dem länderübergreifenden Vergleich von Daten oder Angaben von supranationalen Organisationen wie WHO etc. ist zu beachten, dass sich die Methodik und Erfassungsgenauigkeit teilweise gravierend von den in Deutschland veröffentlichten Daten unterscheidet.
Die Bevölkerungsstatistik ergibt sich u. a. aus den Daten der Meldebehörden (Standesämter) und liefert z. B. die Angaben zu Geborenen (Lebendgeborenen, Totgeborenen) und dem Alter der Mütter im Zeitpunkt der Geburt, Gestorbenen und Eheschließungen sowie Scheidungen.
Die Schwangerschaftsabbruch-Statistik beruht auf §§ 15 ff SchKG und soll dem Grunde nach der Beobachtungspflicht des Gesetzgebers dienen, um festzustellen, ob die gesetzlichen Regelungen dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen oder das Gegenteil bewirken (siehe z. B. BVerfGE 86, 390, B.5).
Zur Methodik der Schwangerschaftsabbruch-Statistik gibt das Statistische Bundesamt einen Qualitätsbericht heraus. Die jährlich erscheinende Fachserie 12 Reihe 3 enthält weitere Informationen und einige der Tabellen in etwas ausführlicherer Form. Die Methodik der Natürlichen Bevölkerungsbewegung findet sich z. B. in Fachserie 1.
Definitionen und Anmerkungen
[Reihenfolge wie in der Haupt-Tabelle. Im nachfolgenden Text wird „Abtreibung“ und „Schwangerschaftsabbruch“ synonym verwendet, wo nicht anders bezeichnet.]
Totgeborene: Als Totgeborene im Sinne der Schwangerschaftsabbruch werden im Mutterleib (intrauterin) oder bei der Geburt gestorbene Kinder bezeichnet, die mindestens 500 g wiegen. Unter 500 g werden tot geborene Kinder (Embryonen/Feten) als Fehlgeburten bezeichnet und nicht erfasst.
Schwangerschaftsabbrüche: Anzahl der nach § 15 SchKG gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche, ohne sogenannte „Dunkelziffer“ (nicht gemeldete oder als Fehl-/Totgeburten deklarierte Abtreibungen) und ohne Frühabtreibungen vor der Einnistung (Nidation) des Embryos in die Gebärmutter, die nach § 218 StGB nicht als Schwangerschaftsabbruch definiert sind.
Abtreibungen pro 1.000 Geborene: Gesamtzahl der gemeldeten Abtreibungen in Deutschland, reduziert um die Zahl der Abtreibungen von Frauen mit Wohnsitz im Ausland, geteilt durch die Anzahl der Lebendgeburten in Deutschland. Häufig international als „abortion ratio“ bezeichnet und, ebenso wie der folgende Quotient, ein gutes Maß der „Abtreibungsneigung“ einer Bevölkerung.
Abtreibungswahrscheinlichkeit: Gesamtzahl der gemeldeten Abtreibungen in Deutschland, reduziert um die Zahl der Abtreibungen von Frauen mit Wohnsitz im Ausland, geteilt durch die Summe von Zähler und Lebendgeburten und Totgeburten. Diese Zahl gibt also, unter Vernachlässigung der (nicht beabsichtigten und zahlenmäßig nicht bekannten) Fehlgeburten, die Wahrscheinlichkeit wieder, mit der eine Schwangerschaft („gewollt“ und „ungewollt“) zu einer Abtreibung führt.
Frauen im gebärfähigen Alter: Alle Frauen im Alter von 15 bis unter 45 Jahren, also bis zum Alter von 44 Jahren. Da sich insbesondere durch die Fortpflanzungsmedizin zunehmend Frauen über 44 Jahren schwanger werden, wird die Zahl der Frauen im gebärfähigen Alter bisweilen auch als 15 bis unter 50 Jahre definiert. Bezugnahme auf diese Zahl reduziert etwas den Einfluß von Bevölkerungsschwankungen auf die zu untersuchenden Werte, wenngleich die Altersverteilung innerhalb der Bezugsgruppe natürlich eine große Rolle spielt.
Geborene pro 10.000 Frauen i. g. A.: Beinhaltet lebend- und totgeborene Kinder. Auf die Frauen im gebärfähigen Alter bezogene Geburtenziffer, durch die Division in etwa um die Änderung der Bevölkerungszahl korrigiert und dadurch etwas stärker die Veränderung der Fruchtbarkeit bzw. des (realisierten) Kinderwunsches widerspiegelnd.
Anwendung: Die Zahl der Lebendgeburten ist zwischen 1996 und 2006 um gut 15 % gefallen. Dieser Rückgang ist zum Teil bedingt durch das Sinken der Zahl der Frauen im gebärfähigen Alter im gleichen Zeitraum (um rund 5 %) und zum Teil durch das Sinken der Geburtenziffer der Frauen im gebärfähigen Alter um rund 11 %.
Abtreibungen pro 10.000 Frauen i. g. A.: Analog zu vorgenanntem die Zahl der Abtreibungen pro Bevölkerungsgruppe. Dieser Quotient wird auch als „Abtreibungsquote“ bzw. international häufig als „abortion rate“ bezeichnet und zu internationalen Vergleichen herangezogen. Aus unserer Sicht ist der Quotient, isoliert betrachtet, dazu nicht geeignet, da er Veränderungen in der Bevölkerungszusammensetzung und in der Fruchtbarkeit kombiniert bzw. je nach Situation auch „verrechnet“ und dadurch sprunghaft schwanken kann und durch seine vergleichsweise geringen Werte zur Trendbestimmung kaum geeignet ist. Möglicherweise ist das mit ein Grund, warum Organisationen, die für die völlige Freigabe von Abtreibungen kämpfen, häufig diesen harmlos aussehenden Wert als Maßstab heranziehen.
Anwendung: Im Jahre 2006 betrug die „abortion rate“ 73, nach 80 im Jahr 2000 (eine Abnahme von rund 9 %). Die absolute Zahl gemeldeter Abtreibungen reduzierte sich im gleichen Zeitraum um rund 11 %. Wer genau hinschaut, sieht jedoch, dass die „abortion ratio“, also die Zahl von Abtreibungen zu Geburten bzw. die Abtreibungswahrscheinlichkeit im gleichen Zeitraum weitgehend konstant geblieben bzw. zwischenzeitlich sogar gestiegen ist.
Sterbefälle: Diese Zahl beinhaltet alle nach der Geburt gestorbenen Menschen, nicht also Abtreibungen, Fehlgeburten oder Totgeburten.
Sterbefälle durch Krebs: Diese und nachfolgende Zahlen sollen als Vergleichsmaßstab dienen, um die Abtreibungszahlen besser einordnen zu können. Gleichzeitig liegt die Zahl der jährlich an Krebs Sterbenden ungefähr in der Größenordnung, die einige als tatsächliche Abtreibungszahl (gemeldete Schwangerschaftsabbrüche plus Frühabtreibungen plus Dunkelziffer) annehmen. Man vergleiche, wie unterschiedlich unsere Gesellschaft mit dem Thema Krebs und mit dem Thema Abtreibung umgeht, und welche Summen in beide Bereiche investiert werden (oder auch nicht), um jeweils die Anzahl der Fälle zu reduzieren.
Sterbefälle durch Schwangerschaft und Geburt: Diese Zahl sei nachrichtlich genannt. Sie enthält auch Sterbefälle durch Fehler bei Abtreibungen, die auch in Deutschland vorkommen. Gleichzeitig gehen wir davon aus, dass in Deutschland Fehler bei Abtreibungen, die zu Komplikationen oder zum Tod der Kindsmutter führen, wesentlich häufiger vorkommen als bekannt und statistisch gemeldet wird.
Sterbefälle durch Unfälle im Straßenverkehr: Man vergleiche, welche Milliardenbeträge Politik und Industrie aufzubringen bereit sind, um diese Zahl weiter zu senken. „Jeder Verkehrstote ist einer zu viel“ – und was ist ein abgetriebenes Kind?
Geburtendefizit/Sterbeüberschuss: Lebendgeborene abzüglich Gestorbene, ein Maß der Bevölkerungsentwicklung.
Anwendung: Man vergleiche den Sterbeüberschuss mit den Abtreibungszahlen. Es fällt auf, dass über viele Jahre die Zahl der Abtreibungen immer deutlich größer war als der Sterbeüberschuss. Inzwischen hat der Sterbeüberschuss die Zahl der gemeldeten Abtreibungen überrundet. Wie hätte sich wohl die Bevölkerung in Deutschland ohne Abtreibung entwickelt? Eigenartig, dass solche Zusammenhänge in den Diskussionen um Gesundheitsreform, Rentenreform, Generationenvertrag und ausufernde Pflegekosten bis heute nicht angesprochen werden.
… nach Altersgruppen: Man lasse sich von den nicht gleich großen Altersgruppen nicht irritieren und beachte auch, dass es sich hierbei um die absoluten Zahlen handelt, also nicht korrigiert um die Schwankungen in der Zahl an Frauen der jeweiligen Altersgruppe.
… nach Familienstand: „Ledig“, „verwitwet“ und „geschieden“ enthalten auch uneheliche Lebensgemeinschaften. Mit der Zunahme der nichtehelichen Geburten nimmt natürlich auch die Zahl der nichtehelichen Abtreibungen zu. Erstaunlich ist,, dass Jahr für Jahr rund bzw. inzwischen knapp die Hälfte der Abtreibungen bei verheirateten Frauen statt findet – was jedoch nicht bedeutet, dass das abgetriebene Kind zwangsläufig vom Ehepartner stammt.
… nach dem Grund der Abtreibung: Deutlich ist, dass die Beratungsregelung (früher: „soziale Indikation“) mit jährlich mehr als 97 % aller gemeldeten Fälle das „System Abtreibung“ dominiert. Nach unserem Kenntnisstand verbergen sich hinter der „medizinischen Indikation“ überwiegend embryopathische Gründe (erwartete oder erwiesene Behinderung des ungeborenen Kindes), obwohl Abtreibungen aufgrund von Behinderung nach dem Grundgesetz und entsprechendem Spruch des Bundesverfassungsgerichts nicht sein dürfen. Die „vitale Indikation“ (Schwangerschaftsabbruch aufgrund unmittelbarer Lebensgefahr für die Mutter bei Fortsetzung der Schwangerschaft) ist in der medizinischen Indikation enthalten, dürfte im Alltag jedoch so gut wie keine Rolle spielen. Statistisch gesehen spielt auch die kriminologische Indikation keine Rolle, wenngleich in der Realität sicher einige Abtreibungen mehr aufgrund von Vergewaltigung stattfinden, jedoch nicht als solche ausgewiesen sind.
… nach Art (Methode) der Abtreibung: Seit einigen Jahren wird in Deutschland die zunehmende Anwendung der Abtreibungspille, bei der das ungeborene Kind primär durch Entzug der Nährstoff- und Sauerstoffzufuhr stirbt, von gewissen Kreisen massiv vorangetrieben. Die Thematik wird an anderer Stelle ausführlicher behandelt.
… nach Ort der Abtreibung: Die Verschiebung in Richtung „gynäkologische Praxis“ erklärt sich wohl auch dadurch, dass u. a. aus Kostengründen inzwischen zahlreiche Operationen in Praxen, Tageskliniken und ambulanten Operationszentren durchgeführt werden, wodurch die Zahl an Einrichtungen, die Abtreibungen durchführen, u. E. auch zugenommen hat.
… nach Anzahl der vorhandenen Kinder: Diese Zahl gibt die Anzahl der vorangegangenen Lebendgeburten wieder, die die Mutter des abzutreibenden Kindes bei der Abtreibung angibt. Es ist erkennbar, dass in rund 61 % der Fälle die Frau bereits mindestens ein Kind geboren hat, das sich im Verlauf seines Lebens mit der Tatsache, dass ein Geschwisterchen abgetrieben wurde, auseinanderzusetzen hat.
… nach Alter des abgetriebenen Kindes: Die Angaben hier erfolgen, wie auch im Gesetz, als Alterswochen bzw. Entwicklungswochen des ungeborenen Kindes seit der Zeugung (post conceptionem, p. c.), nicht als Schwangerschaftswochen (SSW, post menstruationem, p. m.). Die 12. Entwicklungswoche, die das Ende der Beratungsregelung markiert, ist also die 14. Schwangerschaftswoche. Etwa ab dem Beginn der 4. Entwicklungswoche schlägt das Herz des ungeborenen Kindes.
… nach Wohnsitz der Frau: Diese Tabelle zeigt nicht, wo die Abtreibungen durchgeführt wurden, sondern wo die jeweiligen Frauen gemeldet sind, so dass sich auch ein Quotient zur Zahl der Geburten in demselben Bundesland bilden läßt. Die Zahl der Abtreibungen pro 1000 Geborene pro Bundesland ist nach unserer Auffassung eines der wichtigsten Maße für den Umgang mit Abtreibung in einem Bundesland, die Angaben der Tabelle sprechen für sich. Die unter „Ausland“ genannte Zahl bezeichnet die Frauen mit Wohnsitz im Ausland, die in Deutschland eine Abtreibung vornehmen lassen. Insbesondere läßt sich hieraus erkennen, dass es einen signifikanten Abtreibungs-Tourismus aus Ländern wie Polen, in denen schärfere Abtreibungsgesetze gelten, entgegen zahlreichen Behauptungen nicht gibt, oder dass solche Abtreibungen nicht gemeldet werden und in die Dunkelziffer fallen, was wiederum vom Statistischen Bundesamt verneint wird.
... nach Eingriffsland: „Eingriffsland“ bezeichnet den Ort der Abtreibung. Aus dem Vergleich mit der Wohnsitz-Tabelle lässt sich erkennen, ob zur Abtreibung in andere Bundesländer gereist wird, was insbesondere um die Länder Bremen, Hamburg, Saarland herum stark der Fall ist.
Einschränkungen und Probleme beim Umgang mit Abtreibungszahlen
- Methodische Einschränkungen: Nach § 218 StGB ist „Schwangerschaftsabbruch“ erst ab Einnistung des Embryos in der Gebärmutter (Nidation) definiert, mithin nur ein Teilbereich von „Abtreibungen“. Sogenannte Frühabtreibungen, also Abtreibungen vor der Nidation, wie sie durch sogenannte Nidationshemmer (teilweise „Pille danach“, Kupferspirale) werden derzeit nicht erfasst, während z. B. die absichtliche Tötung von extrakorporalen Embryonen im gleichen Entwicklungsstadium, die z. B. bei künstlicher Befruchtung gezeugt wurden, durch das ESchG verboten und mit Strafe bedroht ist.
- Korrektheit der Zahlen: Die Abtreibungszahlen beruhen auf den Meldungen der Abtreibungsärzte und -Einrichtungen an das Statistische Bundesamt. Niemand weiß, ob alle Abtreibungen gemeldet und mit richtigen Angaben erfasst werden (z. B. Alter des Embryos). Zwischen den Jahren 1995 und 1996 ist die Zahl der gemeldeten Abtreibungen zum Beispiel um rund 33 % nach oben gesprungen – diese Zunahme liegt allerdings vor allem daran, dass in den Jahren zuvor das Statistische Bundesamt schlichtweg nicht alle Abtreibungseinrichtungen kannte, und, wie das StatBA ausführt, sich die gesetzlichen Regelungen zur Statistik zu häufig geändert hätten. Zur aktuellen Genauigkeit der Zahlen spricht das StatBA von „keinen Antwortausfällen aufgrund Meldepflicht“ (Qualitätsbericht S. 2) bzw. meint: „Trotz intensiver Recherchen seitens der Fachabteilung können Fehler, die durch eine falsche oder unvollständige Erfassungsgrundlage bedingt sind, nicht völlig ausgeschlossen werden. Der Kreis der Berichtspflichtigen wird systematisch vervollständigt.“ (Qualitätsbericht S. 4). Andere hingegen schätz(t)en die Zahl der tatsächlich in Deutschland jährlich vorkommenden Abtreibungen auf 200.000–260.000, auch aufgrund von Differenzen zwischen gemeldeten und mit den Ärzteverbänden abgerechneten Abtreibungen. Auf solche Schätzungen wird auch in der Basis-Broschüre „Bevölkerung“ (S. 31) verwiesen, die vom „Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung“ herausgegeben wird, das zum Statistischen Bundesamt gehört. Ausführlichere Diskussion der Zuverlässigkeit der Abtreibungszahlen an anderer Stelle.
- Fehlende regionale Gliederung: Im Gegensatz zu Zahlen der Bevölkerungsstatistik, die in den meisten Fällen auf Bundes-, Landes-, Landkreis- und kommunaler Ebene vorhanden sind und freimütig auch von den Kommunen veröffentlicht werden, werden die Abtreibungszahlen nur auf Bundesländer-Ebene aggregiert veröffentlicht und verlieren daher einen großen Teil ihres Nutzwertes. Man stelle sich vor, die Arbeitslosenzahlen seien „aus Datenschutzgründen“ nur auf Länderebene verfügbar!
- Fehlende Merkmale: Um Abtreibungen zu vermeiden oder den Erfolg von Maßnahmen zum Schutz des ungeborenen Lebens und Hilfsmöglichkeiten für die Eltern zu kontrollieren, wären weitere Merkmale äußerst sinnvoll, wie z. B. Anzahl der vorausgegangenen Abtreibungen, nähere Begründung für eine Abtreibung nach Beratungsregelung, Lebenssituation (z. B. Ausbildungsstand, Berufstätigkeit, Einkommensklasse, Wohnsituation), Beziehung zum Kindsvater (verheiratet, Lebensgemeinschaft, fest befreundet), deren Erhebung auch auf datenschutzrechtlich unbedenkliche Weise erfolgen kann.
- Unterschiedliche Berichtswege, dadurch keine direkte Vergleichsmöglichkeit und weitgehende Trennung zwischen Abtreibung und Geburten im öffentlichen Bewusstsein: Während die Todesursache bei Todesfällen nach der Geburt ein (Unter-)Merkmal der Todesfall-Statistik darstellt, werden vor der Geburt gestorbene als Fehlgeborene unter 500 g Gewicht gar nicht statistisch erfasst, als Totgeborene über 500 g Gewicht in der Bevölkerungsstatistik und als abgetriebene Kinder, unabhängig vom Gewicht, in der Schwangerschaftsabbruch-Statistik. Ob bei Spätabtreibungen die dann totgeborenen Kinder auch als Totgeborene im Sinne des § 29 PersStdGAV (Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes) meldepflichtig und damit in der Bevölkerungsstatistik erfasst sind, ist sogar der Bundesregierung unklar:
„Weitergehende Regelungen, ob zu den zu beurkundenden Totgeburten auch Feten aus Schwangerschaftsabbrüchen gehören, enthält das Personenstandsrecht nicht. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Feten aus Schwangerschaftsabbrüchen mit einem Gewicht von mindestens 500 Gramm nicht unter den personenstandsrechtlichen Begriff der „Totgeburt“ zu fassen sind. Ein Schwangerschaftsabbruch stellt einen medizinischen Eingriff dar, der nicht zu einer „Geburt“ im Sinne des staatlichen Beurkundungsrechts führt. Der Zweck der standesamtlichen Beurkundung, beweiskräftige Unterlagen über Personenstand und Namen einer Person zu schaffen, lässt in diesen Fällen keinen Anlass für eine Beurkundung erkennen. Der Bundesregierung ist bekannt, dass hierzu auch eine andere Auffassung vertreten wird. Im Rahmen der beabsichtigten Reform des Personenstandsgesetzes wird mit den Ländern daher zurzeit geprüft, ob eine Klarstellung in den personenstandsrechtlichen Vorschriften angestrebt werden sollte.“
[aus Antwort 33 in Bundestags-Drucksache 15/3155 vom 18.05.2004, Hervorhebungen durch uns]
Ob und in welchem Umfang in den aktuellen Zahlen der Totgeborenen auch spätabgetriebene oder als Totgeburt deklarierte spätabgetriebene Kinder enthalten sind, ist daher völlig unbekannt.
- Unterschiedliche Bemessungsgrundlage: Die Schwangerschaftsabbuch-Statistik erfasst das Alter der Mütter im Zeitpunkt der Abtreibung, die Bevölkerungsstatistik im Zeitpunkt der Geburt, und das wiederum früher mit der Geburtsjahrmethode (Differenz Geburtsjahr von Mutter und Kind) bzw. heute mit der Altersjahrmethode (exaktes Alter der Mutter im Zeitpunkt der Geburt). Um z. B. das „Entscheidungsverhalten“ zwischen Geburten und Abtreibungen eines Jahrgangs direkt zu vergleichen, müsste man in beiden Fällen auf das Alter der Mütter (bzw. Väter) im Zeitpunkt der Zeugung der Kinder zurückrechnen, was nur näherungsweise geschehen kann.
- Unterschiedliche Veröffentlichungszeiten: Die Schwangerschaftsabbuch-Statistik wird in der Regel etwa im März des Folgejahres veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt liegen die Geburtenzahlen der Bevölkerungsstatistik noch nicht vor, so dass sich die politische Diskussion nur auf die absolute Veränderung der Abtreibungszahlen beschränkt. Die Zahlen der Bevölkerungsstatistik werden in der Regel im Frühjahr/Sommer des Folgejahres in vorläufiger Form veröffentlicht; die endgültigen Daten liegen dann teilweise erst gegen Mitte/Ende des Folgejahres vor. In den letzten Jahren lagen die vorläufigen Geburtenzahlen regelmäßig zu hoch, so dass zuverlässige Quotienten aus Abtreibungen und Geburten erst zu einem Zeitpunkt möglich sind, zu dem die Öffentlichkeit an dem Thema kaum mehr interessiert ist.
Aus vorgenanntem wird deutlich, dass Art, Umfang und Qualität des Zahlenmaterials rund um Abtreibungen in hohem Maße durch die ideologische und politische Diskussion um Abtreibungen beeinträchtigt sind bzw. bereits der Gesetzgeber dafür die Weichen stellte, dass die Schwangerschaftsabbruch-Statistik in der vorliegenden Form als Beobachtungs- und Steuerungsinstrument nur bedingt geeignet ist.

